Hallo Urban123,
der Landschaftsplan der Stadt Kiel gibt verschiedene Maßnahmen vor, die im Zuge weiterer Siedlungsentwicklung innerhalb von Blockrandbebauungen eingehalten werden sollen. Unter anderem wird dort der Aspekt der „Entsieglung und Begrünung von Innenhöfen“ aufgeführt, dem bei einer Realisierung des Planvorhabens entsprochen werden soll. Bei einer möglichen Bebauung soll der bestehende Zustand der Vollversiegelung aufgebrochen werden und bei der Neugestaltung vermieden werden.
Danke für deinen Beitrag